Motorsport Versicherungen

HELM Versicherungsmakler

 

Sicher mit Helm

 

 

Helm Versicherungsmakler

Was macht der Versicherungsmakler?
1.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept: Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung
und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt der Versicherungsmakler ein angemessenes Deckungskonzept. Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des Versicherungsmaklers, welche Risken versichert werden.
1.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes: Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am
Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei der Versicherungsmakler auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt. Der Versicherungsmakler achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses
und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen trifft der Versicherungsmakler mit dem Versicherer individuelle, auf die speziellen
Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln).
Allenfalls ergänzt der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln.
Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiterentwicklung des Versicherungswesens.
1.3. Polizzenprüfung: Der Versicherungsmakler überprüft die vom Versicherer übersandte Polizze und die Richtigkeit der Prämienvorschreibung.
1.4 Schadensabwicklung – Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles: Der Versicherungsmakler berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt die Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche Verhandlungen über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.
1.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung: Der Versicherungsmakler prüft mit dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt sich auf Grund einer geänderten Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbedarf, präsentiert der Versicherungsmakler auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprüfung der aktuellen Risikosituation und der Versicherungsverträge durch den unabhängigen Versicherungsmakler ist die Garantie für einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit.

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