Was macht der Versicherungsmakler?
1.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept: Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene
Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung
und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere alle
Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse
erstellt der Versicherungsmakler ein angemessenes Deckungskonzept. Der Auftraggeber
entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des Versicherungsmaklers, welche
Risken versichert werden.
1.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes: Auf Basis des Deckungskonzeptes
analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am
Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei der
Versicherungsmakler auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings
oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt. Der Versicherungsmakler
achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses
und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers
am besten entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde
gelegten Bedingungen trifft der Versicherungsmakler mit dem Versicherer individuelle, auf
die speziellen
Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln).
Allenfalls ergänzt der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz
durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln.
Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die
Weiterentwicklung des Versicherungswesens.
1.3. Polizzenprüfung: Der Versicherungsmakler überprüft die vom Versicherer übersandte
Polizze und die Richtigkeit der Prämienvorschreibung.
1.4 Schadensabwicklung Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles: Der
Versicherungsmakler berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt
die Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der
Ansprüche des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche
Verhandlungen über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.
1.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung: Der Versicherungsmakler prüft mit
dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt sich auf Grund einer geänderten
Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbedarf, präsentiert der
Versicherungsmakler auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende
Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprüfung der aktuellen Risikosituation
und der Versicherungsverträge durch den unabhängigen Versicherungsmakler ist die
Garantie für einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit.
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